Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
  2. Preise/Gegenleistung
    1. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Abgabe des Angebots zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
      Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer; diese wird gesondert hinzugerechnet.
      Unsere Preise verstehen sich ab Werk einschl. Verpackung. Fracht, Porto, Versicherung sowie sonstige Versandkosten schließen sie nicht ein.
      Auf Wunsch wird ein entstehender Transportaufwand gesondert im Preisangebot ausgewiesen.
    2. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen. Weiter werden dem Auftraggeber die auf seine Veranlassung hin vorgenommenen nachträglichen Änderungen, d. h. nach Vertragsabschluss, berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
    3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn kein Vertrag, welcher eine entsprechende Weiterverarbeitung dieser einschließt, zustande kommt.
  3. Zahlung
    1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
    2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Bei neuen Verbindungen wird Vorauszahlung verlangt. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, eine Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsfrist nicht zu.
    3. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. IV. Zahlungsverzug Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
  4. Lieferung
    1. Liefertermine und -fristen sind nur gültig, wenn sie unsererseits ausdrücklich bestätigt werden.
    2. Ist eine nach Zeiträumen bestimmte Lieferfrist vereinbart, beginnt diese am Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und endet am Tag der Versendung der Ware (bei fehlender Versandverfügung am Tage der Versandbereitschaft).
    3. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke, Fertigmuster, Klischees, Lithos usw. durch den Auftraggeber wird die Lieferfrist vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gehemmt und verlängert sich entsprechend. Analoges gilt bei der Überschreitung von vereinbarten Zwischenterminen durch den Auftraggeber.
    4. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt mit der Bestätigung der Änderungen eine neue Lieferfrist. Aufträge, bei denen Änderungen in der Auflage oder Farbigkeit eintreten, müssen neu kalkuliert werden.
    5. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. Auch wenn sie bei den Zuliefern entstehen. Verlängern sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferzeit in angemessenem Umfang.

      Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar so wird der Auftragnehmer von seiner Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
    6. Bei Lieferung haften wir nur für Schäden, die durch uns vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurden. Der Auftraggeber ist bei Lieferverzug zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Rechte nach Stellung einer angemessenen Nachfrist berechtigt.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
    2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
  6. Beanstandungen
    1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden oder erkannt werden konnten.
      Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
    2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
    3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesetzung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
      Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zur Last.
    4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
    5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer an den Auftraggeber abtreten.
    6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
  7. Verwahren, Versicherung
    1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände, sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
    2. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
  8. Haftung
    1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
    2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
      • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden
      • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden
      • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers
      • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware
      • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
  9. Eigentum, Urheberrecht
    1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung freizustellen.
    2. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Daten, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  11. Datenschutz und Sicherheit
    1. Sofern wir Adressen für unsere Kunden verarbeiten, sind wir als Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG tätig. Unsere Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und auf die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – auch soweit dies unsere Vertragspartner betrifft – verpflichtet.
    2. Wir haben Datensicherheitsmaßnahmen ergriffen, die für Daten unserer Kunden die Sicherheitsziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Prüfbarkeit realisieren.
    3. Sofern unsere Kunden uns Daten durch unverschlüsselte Anlagen zu E-Mails übertragen, schließen wir jede Haftung hinsichtlich Inanspruchnahme aufgrund von Kontrolladressen oder Bruch der Vertraulichkeit aus. Wir beraten gern, wie sichere Übermittlungsverfahren eingerichtet werden können.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Als Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei Ihnen bzw. dem von Ihnen genannten Lieferempfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht, bevor der Verkäufer seine Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie seine Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV erfüllt hat.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an unsere Postanschrift zu richten.

Muster-Widerrufsformular: download

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine Pflicht zum Ersatz von Nutzung der Sache bzw. des Wertes der Nutzung besteht nicht. Können Sie dem Verkäufer die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.

Ausschluss des Widerufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch gegeben hat.

Bei Erbringung von Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.